Satzung der IG Lewitzer West
 
§1
Name, Sitz und Betreuungsgebiet
Der Verein trägt den Namen: Interessengemeinschaft Lewitzer West
Er ist beim Kreisgericht .....unter der Nr......des Vereinsregisters eingetragen.
Sitz der IG ist 56290 Mörsdorf. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2
Ziele und Aufgaben
Die Züchterische Arbeit erfolgt in Anschluss an die ZBO des Mutterstutbuchs Mecklenburg -Vorpommern in Zusammenarbeit mit dem Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V. (ZfdP),
da dieser als Überregionaler Verband für eine relativ kleine Zuchtbasis am geeignetsten scheint. Mitgliedschaften in einem anderen Verband sind dennoch möglich.

Aufgaben der IG Lewitzer West:
-zusammenschluss möglichst vieler Lewitzerzüchter
-Veranstaltung/Mitwirkung an überregionalen Veranstaltungen ,Zuchtschauen
-Erhaltung der verschiedenen Blutlinien und der Vielfalt der Lewitzertypen

Die IG ist unpolitisch, gegenüber weltpolitischen und religiösen Auffassungen tolerant und verfolgt gemeinnützige Ziele.

Die Organe der IG arbeiten ehrenamtlich.

§3
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
Der IG gehören an:
- ordentliche Mitglieder
- außerordentliche Mitglieder
- Ehrenmitglieder

Ordentliche Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die ein oder mehrere Lewitzer besitzen.

Außerordentliche Mitglieder sind Personen, die keine Lewitzer besitzen, aber die Lewitzerzucht fördern und die Satzung anerkennen und unterstützen wollen.

Ehrenmitglieder können Personen werden, die sich in der Förderung der Lewitzerzucht und bei der Arbeit der IG Lewitzer West besonders verdient gemacht haben.

Ordentliche Mitglieder, die das letzte in ihrem Besitz befindliche eingetragene Zuchtpferd abmelden, können bei Zahlung eines persönlichen Beitrags als außerordentliche Mitglieder in der IG verbleiben.

Der Erwerb der Mitgliedschaft ist formlos schriftlich zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.

Ehrenmitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung bestätigt.

§4
Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt:
  • durch freiwilligen Austritt zum Ende des Geschäftsjahres. Der Austritt ist 3 Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich beim Vorstand zu erklären.
  • durch Ausschluss aus dem Zuchtverband oder der IG aus einem wichtigen Grund. Dieser liegt beispielsweise vor, wenn das Mitglied bewusst gegen die Satzung verstößt.
  • Der Ausschluss wird durch den Vorstand ausgesprochen und durch die Mitgliederversammlung bestätigt. Den ausgeschlossenen bzw. ausgetretenen Mitgliedern steht kein Recht auf das Vermögen der IG zu.
  • Durch Tod bei natürlichen Personen oder durch Auflösung bei juristischen Personen.

§5
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Sie haben das Recht auf Förderung und Unterstützung durch die IG nach Maßgabe der in der Satzung festgelegten Bestimmungen sowie das Recht auf Benutzung der Einrichtungen.

Die Mitglieder verpflichten sich:
  • Die Satzung einschließlich ZBO des Zuchtverbandes, sowie die Beschlüsse der IG zu befolgen und durch tatkräftige Mithilfe die Arbeit zu fördern und alles zu unterlassen was dem Ansehen und der Interessen der IG schaden kann.
  • Die festgesetzten Beiträge und Gebühren zu zahlen.
  • Auf Verlangen des Verbandes bzw. des von ihm Beauftragten die erforderlichen Auskünfte in allen Zuchtfragen zu erteilen und Ihnen die Besichtigung und Überprüfung der Zuchtbetriebs zu ermöglichen.
  • Der Aufforderung zur Beschickung von Schauen und Prämierungen wenn irgend möglich nachzukommen, um den Bekanntheitsgrad der Lewitzer zu steigern.

§6
Beiträge und Abgaben
Die Höhe der Beiträge, die Beitragsordnung und Gebühren werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Alle Beiträge sind ausschließlich für Angelegenheiten der IG zu verwenden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der IG.

§7
Organe der IG Lewitzer West
Organe der IG sind:
- Mitgliederversammlung
- Vorstand

§8
Die Mitgliederversammlung
Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Diese regelt die Angelegenheiten der IG, sofern diese nicht dem Vorstand übertragen sind, durch Beschlussfassung. Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
  • Wahl des Vorstandes für die Dauer von 3 Jahren, der dann den geschäftsführenden Vorsitzenden wählt und die Aufgabenverteilung vornimmt
  • Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands.
  • Wahl der Rechnungsprüfer für die Dauer von 3 Jahren.
  • Genehmigung der Jahresrechnung
  • Entlastung des Vorstandes
  • Festsetzung der Beiträge und Gebühren
  • Bestätigung der Ehrenmitglieder
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen/Ergänzungen der IG
  • Jedes Mitglied kann Anträge stellen ,die die Tätigkeit der IG betreffen. Weitere Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich, 14 Tage vor der Versammlung.
  • Jedes Mitglied hat nur 1 Stimme, stimmberechtigt sind nur ordentliche Mitglieder
  • Anträge müssen spätestens 3 Wochen vor der Versammlung beim Vorstand vorliegen damit sie in die Tagesordnung aufgenommen werden können. Über die Versammlung ist ein Protokoll auszufertigen, das bei der nächsten Versammlung zu verlesen und zu bestätigen.
  • Wenn möglich sollte zu der Versammlung auch ein Mitglied des Zuchtverbands (ZfdP) eingeladen werden.

§9
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem geschäftführenden Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und 3 Mitgliedern.
Alle Vorstandmitglieder müssen aktive Lewitzerzüchter sein. Die Wahl des Vorstands erfolgt alle 3 Jahre durch die Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist zulässig ,die einfache Mehrheit entscheidet.
Die IG wird durch seinen Vorsitzenden in allen Belangen, auch gemäß BGB § 26, vertreten. Im Verhinderungsfall wird er von seinem Stellvertreter vertreten.
Scheidet der geschäftsführende Vorstand vorzeitig aus dem Amt aus, wird er von seinem Stellvertreter bis zur Wahl des Nachfolgers vertreten. Scheidet auch dieser aus, ist durch die verbleibenden Vorstandsmitglieder innerhalb 4 Wochen eine Mitgliederversammlung zur Neuwahl einzuberufen.
Dem geschäftsführenden Vorstand und seinem Stellvertreter obliegen die Entscheidungen aller IG-Angelegenheiten, soweit diese nicht durch die Satzung oder gesetzliche Bestimmungen, dem Vorstand oder der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.

Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
  • Beratung über alle züchterischen Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung
  • Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
  • Prüfung der Rechnungsführung und Verwaltung
  • Vorschläge für die Ernennung von Ehrenmitgliedern
  • Entscheidung über Mitgliedsanträge
  • Entscheidung über Einspruch gegen Ausschluss bzw. Beschwerden über Nichtaufnahme von Mitgliedern
Der Vorstand ist mindestens zweimal im Jahr einzuberufen. Er ist bei Anwesenheit von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern beschlussfähig .Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, bei Stimmgleichheit zählt die Stimme des geschäftsführenden Vorsitzenden doppelt. Betrifft die Beschlussfassung ein Vorstandmitglied darf dieses an der Sitzung nicht teilnehmen.
Über die Vorstandssitzung ist vom Schriftführer ein Protokoll anzufertigen und zu unterschreiben, dieses ist den Vorstandsmitgliedern zuzusenden, gegen dieses Protokoll kann innerhalb 4 Wochen Einspruch erhoben werden.

Der Vorstand fördert und unterstützt die Zusammenarbeit mit den IG Lewitzer der anderen Bundesländer.

§10
IG Lewitzer West und ZfdP
Den Mitgliedern der IG-Lewitzer wird eine Mitgliedschaft im ZfdP empfohlen, da bei der kleinen Zuchtpopulation der Lewitzer, eine weitere Streuung der Zuchttiere auf mehrere Landesverbände wenn möglich zu vermeiden ist. Der ZfdP gehört z.Zt. zu den Verbänden mit den meisten eingetragenen Lewitzer -Zuchttieren und ist durch seine überregionale, bundesweite Tätigkeit der geeignetste Verband.

§11
Zuchtbuchordnung
Die Zuchtbuchordnung ist die des ZfdP in Anlehnung an das Mutterstutbuch in Mecklenburg-Vorpommern, sie liegt als Anlage bei.

§12
Geschäftsführung
Zu den Aufgaben des geschäftsführenden Vorsitzenden gehören:
  • die Leitung der IG zusammen mit seinem Stellvertreter zwischen den
    Vorstandssitzungen
  • die Rechnung und Kassenführung
  • die Erstattung des Geschäftsberichts und Zuchtreport Lewitzer.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§13
Entschädigungen
Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Erstattung der Reisekosten und Post-/Versand- Kosten. Besondere Auslegen können im Einzelfall auf Antrag genehmigt werden.

§14
Auflösung der IG Lewitzer West
Die Auflösung der IG Lewitzer West setzt voraus, dass 2 Drittel der Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung zustimmen .Bei Auflösung des Verbandes wird das vorhandene Vermögen einer Stiftung zum Pferdeschutz gespendet.

§15
Veröffentlichungen
Bekanntmachungen zu Terminen der IG werden wenn möglich in der Verbandszeitung des ZfdP veröffentlicht, außerdem wird versucht ein kleines Infoblatt mit aktuellen Informationen zu Lewitzern mehrmals im Jahr an die Mitglieder zu verschicken.

§16
Schlussbestimmungen

Die IG beantragt die Eintragung im zuständigen Vereinsregister. Sie trägt dann den Namenszusatz "e.V.". Des weiteren beantragt sie die Bestätigung des zuständigen Finanzamts über die Steuerbefreiung und die Einrichtung eines Geschäftskontos.

Beschlossen auf der Gründungsversammlung der IG Lewitzer West. Die Satzung wird einstimmig angenommen durch alle Anwesenden am 30. März 2001 in Mörsdorf.

Gründungsmitglieder waren : (A= Außerordentliche Mitglieder)
  • Anette Martin, Breitscheid
  • Gisela Sauer, Kappel
  • Claudia Jost, Horbruch
  • Ines Salm, Biebern
  • Thomas Salm, Biebern
  • Sabine Engel, Rüsselsheim
  • A- Hubert Oppermann, Horn
  • A- Antje Oppermann, Horn
  • Peter Krämer, Bad Laasphe
  • Birgit Krämer, Bad Laasphe
  • Janine Schnäbele, Mörsdorf
  • Bernhard Hoffmann, Mörsdorf
  • Marianne Hoffmann, Mörsdorf
  • Susanne Hoffmann, Mörsdorf
  • A- Heiko Daudert, Rheinböllen
  • A- Nicole Daudert, Rheinböllen


Gewählt wurden:
1.Vorsitzender       Susanne Hoffmann
2.Vorsitzender       Thomas Salm
erweiterter              Vorstand Claudia Jost
                               Anette Martin
                               Peter Krämer
Kassenführerein    Gisela Sauer
Schriftführerin        Janine Schnäbele

Der Jahresbeitrag wird auf 50.- DM jährlich festgesetzt.

 
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