| Satzung der IG Lewitzer West |
| §1 Name, Sitz und Betreuungsgebiet |
| Der Verein trägt den Namen: Interessengemeinschaft Lewitzer
West Er ist beim Kreisgericht .....unter der Nr......des Vereinsregisters eingetragen. Sitz der IG ist 56290 Mörsdorf. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
| §2 Ziele und Aufgaben |
| Die Züchterische Arbeit erfolgt in Anschluss an die
ZBO des Mutterstutbuchs Mecklenburg -Vorpommern in Zusammenarbeit mit dem
Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V. (ZfdP), da dieser als Überregionaler Verband für eine relativ kleine Zuchtbasis am geeignetsten scheint. Mitgliedschaften in einem anderen Verband sind dennoch möglich. Aufgaben der IG Lewitzer West: -zusammenschluss möglichst vieler Lewitzerzüchter -Veranstaltung/Mitwirkung an überregionalen Veranstaltungen ,Zuchtschauen -Erhaltung der verschiedenen Blutlinien und der Vielfalt der Lewitzertypen Die IG ist unpolitisch, gegenüber weltpolitischen und religiösen Auffassungen tolerant und verfolgt gemeinnützige Ziele. Die Organe der IG arbeiten ehrenamtlich. |
| §3 Mitgliedschaft |
| Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Der IG gehören an: - ordentliche Mitglieder - außerordentliche Mitglieder - Ehrenmitglieder Ordentliche Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die ein oder mehrere Lewitzer besitzen. Außerordentliche Mitglieder sind Personen, die keine Lewitzer besitzen, aber die Lewitzerzucht fördern und die Satzung anerkennen und unterstützen wollen. Ehrenmitglieder können Personen werden, die sich in der Förderung der Lewitzerzucht und bei der Arbeit der IG Lewitzer West besonders verdient gemacht haben. Ordentliche Mitglieder, die das letzte in ihrem Besitz befindliche eingetragene Zuchtpferd abmelden, können bei Zahlung eines persönlichen Beitrags als außerordentliche Mitglieder in der IG verbleiben. Der Erwerb der Mitgliedschaft ist formlos schriftlich zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Ehrenmitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung bestätigt. |
| §4 Verlust der Mitgliedschaft |
Die Mitgliedschaft erlischt:
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| §5 Rechte und Pflichten der Mitglieder |
| Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Sie haben das Recht
auf Förderung und Unterstützung durch die IG nach Maßgabe
der in der Satzung festgelegten Bestimmungen sowie das Recht auf Benutzung
der Einrichtungen. Die Mitglieder verpflichten sich:
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| §6 Beiträge und Abgaben |
| Die Höhe der Beiträge, die Beitragsordnung und
Gebühren werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Alle Beiträge sind ausschließlich für Angelegenheiten der IG zu verwenden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der IG. |
| §7 Organe der IG Lewitzer West |
| Organe der IG sind: - Mitgliederversammlung - Vorstand |
| §8 Die Mitgliederversammlung |
| Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr
statt. Diese regelt die Angelegenheiten der IG, sofern diese nicht dem Vorstand
übertragen sind, durch Beschlussfassung. Bei der Beschlussfassung entscheidet
die einfache Mehrheit. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
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| §9 Der Vorstand |
| Der Vorstand besteht aus dem geschäftführenden
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und 3 Mitgliedern. Alle Vorstandmitglieder müssen aktive Lewitzerzüchter sein. Die Wahl des Vorstands erfolgt alle 3 Jahre durch die Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist zulässig ,die einfache Mehrheit entscheidet. Die IG wird durch seinen Vorsitzenden in allen Belangen, auch gemäß BGB § 26, vertreten. Im Verhinderungsfall wird er von seinem Stellvertreter vertreten. Scheidet der geschäftsführende Vorstand vorzeitig aus dem Amt aus, wird er von seinem Stellvertreter bis zur Wahl des Nachfolgers vertreten. Scheidet auch dieser aus, ist durch die verbleibenden Vorstandsmitglieder innerhalb 4 Wochen eine Mitgliederversammlung zur Neuwahl einzuberufen. Dem geschäftsführenden Vorstand und seinem Stellvertreter obliegen die Entscheidungen aller IG-Angelegenheiten, soweit diese nicht durch die Satzung oder gesetzliche Bestimmungen, dem Vorstand oder der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
Über die Vorstandssitzung ist vom Schriftführer ein Protokoll anzufertigen und zu unterschreiben, dieses ist den Vorstandsmitgliedern zuzusenden, gegen dieses Protokoll kann innerhalb 4 Wochen Einspruch erhoben werden. Der Vorstand fördert und unterstützt die Zusammenarbeit mit den IG Lewitzer der anderen Bundesländer. |
| §10 IG Lewitzer West und ZfdP |
| Den Mitgliedern der IG-Lewitzer wird eine Mitgliedschaft
im ZfdP empfohlen, da bei der kleinen Zuchtpopulation der Lewitzer, eine
weitere Streuung der Zuchttiere auf mehrere Landesverbände wenn möglich
zu vermeiden ist. Der ZfdP gehört z.Zt. zu den Verbänden mit den
meisten eingetragenen Lewitzer -Zuchttieren und ist durch seine überregionale,
bundesweite Tätigkeit der geeignetste Verband. |
| §11 Zuchtbuchordnung |
| Die Zuchtbuchordnung ist die des ZfdP in Anlehnung an das
Mutterstutbuch in Mecklenburg-Vorpommern, sie liegt als Anlage bei. |
| §12 Geschäftsführung |
Zu den Aufgaben des geschäftsführenden Vorsitzenden
gehören:
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
| §13 Entschädigungen |
| Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie
haben Anspruch auf Erstattung der Reisekosten und Post-/Versand- Kosten.
Besondere Auslegen können im Einzelfall auf Antrag genehmigt werden. |
| §14 Auflösung der IG Lewitzer West |
| Die Auflösung der IG Lewitzer West setzt voraus, dass
2 Drittel der Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung zustimmen .Bei
Auflösung des Verbandes wird das vorhandene Vermögen einer Stiftung
zum Pferdeschutz gespendet. |
| §15 Veröffentlichungen |
| Bekanntmachungen zu Terminen der IG werden wenn möglich
in der Verbandszeitung des ZfdP veröffentlicht, außerdem wird
versucht ein kleines Infoblatt mit aktuellen Informationen zu Lewitzern
mehrmals im Jahr an die Mitglieder zu verschicken. |
| §16 Schlussbestimmungen |
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Die IG beantragt die Eintragung im zuständigen Vereinsregister.
Sie trägt dann den Namenszusatz "e.V.". Des weiteren beantragt
sie die Bestätigung des zuständigen Finanzamts über die
Steuerbefreiung und die Einrichtung eines Geschäftskontos.
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